Wissenswertes


Aufnahme



Im Kindergarten werden Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen.
Die Krabbelstube betreut Kinder von eineinhalb bis drei Jahren. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krabbelstube sind wie folgt: Es werden Kinder von berufstätigen, arbeitssuchenden oder sich in Ausbildung befindenden Eltern aufgenommen. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn dadurch keine Kinder berufstätiger Eltern abgewiesen werden müssen oder aus sozialen und erzieherischen Gründen. 
Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden ist dann möglich, wenn Plätze im Kinder­­garten oder in der Krabbelstube verfügbar sind.
 
Die Einschreibung findet jährlich im Februar oder März für das folgende Arbeitsjahr statt. Die Eltern werden über die Gemeindezeitung und das Pfarrblatt von der bevorstehenden Einschreibung informiert und um telefonische Anmeldung gebeten. 
 
Ein Elternabend im Sommer bietet die Möglichkeit das Team von Kindergarten bzw. Krabbelstube kennenzulernen, wichtige Informationen zum Beginn und über die Einrichtung zu erhalten, offene Fragen zu klären und sich mit anderen Eltern auszutauschen. Ebenso gibt es im Sommer für jedes Kind die Möglichkeit eines Schnuppertages.
 
Bei der Einschreibung können die Eltern die gewünschte Anwesenheitszeit ihres Kindes festlegen. Diese Besuchszeiten sind regelmäßig einzuhalten.
 
Eine Vormerkung für einen Kindergarten- oder Krabbelstubenplatz ist jederzeit möglich.

Tarifordnung

und

Formblatt zur Ermittlung des Elternbeitrages

Um mehr zu erfahren, bitte entsprechenden Link anklicken:

Ferienregelung


Hier finden Sie Informationen zu unseren Schließzeiten und Ferienregelungen im Bildungsjahr 2025/2026: 

 

1.      Das Arbeitsjahr beginnt lt. § 8 Abs 1 Oö. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (KBBG) am 1. September und dauert bis 31. August des Folgejahres.

2.      An Feiertagen und an als Zwickeltag definierten Tagen sind die Einrichtungen geschlossen. 

 

3.      Derzeit festgelegte Ferien- und Schließzeiten außerhalb der Feier- und Zwickeltage im Arbeitsjahr sind:

         a.     Sommer/Hauptferien von 30.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026

         b.     24.12.

         c.      Karfreitag
      
   

4.      Die Ferienzeiten und die Öffnungszeiten an schulfreien bzw. schulautonomen Tage können vom Rechtsträger jährlich unter Berücksichtigung der örtlichen Bedürfnisse neu festgelegt werden.

 

Schulfreie Zeiten können gesondert abgefragt werden, damit eine adäquate Personalplanung für diese Tage vorgenommen werden kann. 

An schulfreien Tagen bzw. in den Schulferien steht die Einrichtung ausschließlich Kindern, deren Eltern beide berufstätig, oder in Ausbildung sind, oder die aufgrund sonstiger familiärer oder sozialer Erfordernisse Betreuungsbedarf aufweisen in Form eines Journaldienstes zur Verfügung. Entsprechende Nachweise können vom Rechtsträger verlangt werden. 

 

5.      Ausfallende Besuchstage z.B. bei Fortbildungsveranstaltungen oder aus besonderem Anlass werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Unsere Konzepte 

Eine aktuelle und wissenschaftlich basierte Arbeit ist uns in unseren Einrichtungen ein Anliegen. Damit sich Kinder in unserem Kindergarten und in unseren Kleinkindgruppen gut entwickeln können, liegen verschiedene Basisdokumente auf. Diese können in den Einrichtungen jederzeit eingesehen werden. Dazu gehören: 

- Unsere pädagogische Konzeption
- Kindergarten- und Krabbelstubenordnung
-Schutzkonzept 

Elternverein


Der Elternverein verbindet das Bildungszentrum Sattledt und freut sich immer über   neue Mitglieder. 
 
Obfrau des Elternvereins: Gerlinde Iberer